Dr. Christina Weiss, ehemalige Kulturstaatsminister
Am 23.11.2021 traf der Ausschuss für Kultur und Stadttheater eine richtungsweisende Entscheidung für Kempten: Die Stadträt:innen beschlossen die Etablierung einer strukturierten kommunalen Kulturförderung und statteten diese mit den entsprechenden Ressourcen aus! Seit dem 1.1.2022 hat Kempten nun also ganz offiziell ein Team im Kulturamt, das sich nicht nur temporär oder coronabedingt um die Kulturförderung kümmert, sondern dauerhaft – als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Denn - so formulierte es auch der Deutsche Städtetag in seinem Positionspapier "Kulturpolitik als Stadtpolitik", 2015 - "Kommunale Kulturförderung gestaltet die kulturelle Infrastruktur in der Stadt."
Für das Haushaltsjahr hat der Stadtrat den Kulturförderetat mit 110.000,00 Euro ausgestattet.
Antragsfristen für Stipendien und Projekte:
1. Mai 2023 und 1. Oktober 2023
Förderung: 75%, maximal jedoch 3.000€ pro Jahr und Träger
Antragsfrist: laufend - spätestens jedoch 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Details und Antragsunterlagen →
Antragsformular: Mietzuschüsse / Mietvereinbarung
Einwilligung Datenschutz
Beleg der Organisation – Beispielsweise: Vereinsregister / Vereinssatzung / Gesellschaftervertrag / KSK-Mitgliedschaft, Steuernummer oder ähnliches
Mietvereinbarung
De-minimis-Beihilfe
Art der Förderung
Mietzuschüsse für städtische und nichtstädtische Veranstaltungsräume in Kempten, um kulturelle Veranstaltungen mit Publikum durchführen zu können.
Förderkriterien
Was müssen Projekte und Institutionen inhaltlich erfüllen, um förderfähig zu sein?
Um förderfähig zu sein, muss die beantragte Maßnahme
Zudem muss mindestens einer der folgenden Aspekte zusätzlich erfüllt sein:
Hinweis: es müssen nicht alle Kriterien erfüllt werden, sondern mindestens ein Kriterium und gerne auch mehrere.
Antragsteller:in
Antragsberechtigt sind kulturelle Akteur*innen:
die mit der beantragen Veranstaltung keine kommerziellen Interessen verfolgen.
Fördergebiet
Die Veranstaltungen und Projekte müssen in Kempten stattfinden.
Institutionen, die einen Antrag auf Förderung der laufenden Mietkosten stellen, müssen ihren Sitz in Kempten haben.
Verwendungsnachweis
Nach Projektabschluss sind Sie dazu aufgefordert einen Verwendungsnachweis zu erstellen. Hierfür erhalten Sie von uns Vorlagen. Der Verwendungsnachweis enthält einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis. Im Sachbericht beschreiben Sie wie das Projekt lief, ob Sie die anvisierten Ziele umsetzen konnten und wie das Projekt sich vielleicht auch verändert hat. Ebenso interessiert uns, was nun als Nächstes geplant ist. Der zahlenmäßige Nachweis gibt Aufschluss über die Einnahmen und Ausgaben des Projektes.
Förderung: Förderung: Bis zu 90% der Projektkosten, maximal jedoch 15.000€
Antragsfristen: 1. Mai 2023 und 1. Oktober 2023
Details und Antragsunterlagen→
Antragsformular: Projektförderung
Einwilligung Datenschutz
Beleg der Organisation – Beispielsweise: Vereinsregister / Vereinssatzung / Gesellschaftervertrag / KSK-Mitgliedschaft, Steuernummer oder ähnliches
Kosten- und Finanzierungsplan
Honorarübersicht
Letter of Intent / Absichtserklärung
Künstlerische Vitae der Beteiligten / beruflicher Werdegang
Kulturelle Projekte und Veranstaltungen, ohne Gewinnerzielungsabsicht, im Kemptener Stadtgebiet, die der kulturellen Grundversorgung dienen oder/ und das kulturelle Angebot der Stadt um neuartige Konzepte und Formate erweitern.
Förderkriterien
Was müssen Projekte und Institutionen inhaltlich erfüllen, um förderfähig zu sein?
Um förderfähig zu sein, muss die beantragte Maßnahme
Zudem muss mindestens einer der folgenden Aspekte zusätzlich erfüllt sein:
Hinweis: es müssen nicht alle Kriterien erfüllt werden, sondern mindestens ein Kriterium und gerne auch mehrere.
Antragsteller:in/ Projektträger:in
Antragsberechtigt sind kulturelle Akteur*innen:
die mit der beantragen Veranstaltung keine kommerziellen Interessen verfolgen.
Fördergebiet
Die Veranstaltungen und Projekte müssen in Kempten stattfinden.
Institutionen, die einen Antrag auf Förderung der laufenden Mietkosten stellen, müssen ihren Sitz in Kempten haben.
Verwendungsnachweis
Nach Projektabschluss sind Sie dazu aufgefordert einen Verwendungsnachweis zu erstellen. Hierfür erhalten Sie von uns Vorlagen. Der Verwendungsnachweis enthält einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis. Im Sachbericht beschreiben Sie wie das Projekt lief, ob Sie die anvisierten Ziele umsetzen konnten und wie das Projekt sich vielleicht auch verändert hat. Ebenso interessiert uns, was nun als Nächstes geplant ist. Der zahlenmäßige Nachweis gibt Aufschluss über die Einnahmen und Ausgaben des Projektes.
Förderung: 3.000€
Antragsfristen: 1. Mai 2023 und 1. Oktober 2023
Details und Antragsunterlagen →
Antragsformular Stipendium
Einwilligung Datenschutz
Künstlerischer Lebenslauf
Nachweis der KSK-Mitgliedschaft o.ä.
Absichtserklärung (im Falle einer angedachten Kooperation)
Portfolio
Die Stipendien unterstützen freischaffende Künstler:innen und Kulturschaffende aller Sparten; sie ermöglichen künstlerische Arbeit. Gefördert werden künstlerische Vorhaben. Dazu gehört auch die Entwicklung neuer kreativer Ansätze der Kunstvermittlung. Das drei-monatige Stipendium soll dabei helfen, Neues zu konzipieren oder auch innovative Vermittlungsformate zu entwickeln und auszuprobieren.
Förderkriterien
Was müssen Projekte und Institutionen inhaltlich erfüllen, um förderfähig zu sein?
Um förderfähig zu sein, muss die beantragte Maßnahme
Zudem muss mindestens einer der folgenden Aspekte zusätzlich erfüllt sein:
Antragsteller:in
Freischaffende, hauptberufliche Künstler:innen und Kulturschaffende, die mit der beantragten Maßnahme keine kommerziellen Zwecke erfüllen.
Fördergebiet
Die Antragssteller:innen müssen in Kempten ihren Hauptwohnsitz haben.
Verwendungsnachweis
Nach Projektabschluss sind Sie dazu aufgefordert einen Verwendungsnachweis zu erstellen. Hierfür erhalten Sie von uns Vorlagen. Der Verwendungsnachweis für Stipendien enthält einen Sachbericht. In diesem beschreiben Sie wie das Stipendium verlief, ob Sie die anvisierten Ziele umsetzen konnten und wie Ihre Arbeit sich vielleicht auch verändert hat. Ebenso interessiert uns, was nun als Nächstes geplant ist.
Wie reiche ich den Antrag ein? →
Der Antrag kann per Mail (kulturfoerderung@kempten.de), postalisch (Kulturamt der Stadt Kempten, Kulturförderung, Memminger Str. 5, 87437 Kempten) oder persönlich im Kulturamt abgegeben werden.
Die Antragsfrist endet mit Ablauf des 28.02.2022 und 15.05.2022. Es zählt der Eingang der Mail oder der Poststempel.
Ich kann leider die angegebene Frist nicht einhalten. Kann ich auch später abgeben? →
Es gibt zwei Antragsfristen im Jahr. Sollten Sie das Datum zur nächsten Einreichungsfrist nicht schaffen, können Sie gerne zum nächsten Termin Ihren Antrag einreichen.
Die Antragsfristen sind: 28.02.2022 und 15.05.2022. Es zählt der Eingang der Mail oder der Poststempel.
Wann erfahre ich, ob mein Antrag gefördert wird? →
Ungefähr 3 Wochen nach Antragsfrist erfahren Sie über die Fördervergabe
Wo bekomme ich Hilfe bei der Antragstellung? →
Sie finden auf unserer Homepage die HOW TO ANTRAG - Anleitung zur Antragsstellung. Lesen Sie sich diese bitte vorab durch!
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne mit unseren Ansprechpartner:innen Sabine Modzel Hoffmann, Andrea Baumberger und Thomas Hilmer in Verbindung setzen. Sie unterstützen Sie auf dem gesamten Weg durch die Antragsstellung.
Sabine Modzel-Hoffmann
sabine.modzel-hoffmann@kempten.de
0831/ 25 25 -1706
Di – Fr: 9 – 13 Uhr, Do: 14 – 17 Uhr.
Andrea Baumberger
andrea.baumberger@kempten.de
0831/ 25 25 -1703
Mi – Fr: 8 – 12 Uhr
Thomas Hilmer
thomas.hilmer@kempten.de
0831/ 25 25 -1709
Di. – Do.: 8 – 13 Uhr
Mitglieder der Jury — in alphabetischer Ordnung:
freie Kuratorin, Kulturmanagerin und Kulturvermittlerin aus Nantes (F)
Leiter des Kulturamtes der Stadt Kempten (Allgäu)
Stadträtin und dritte Bürgermeisterin der Stadt Kempten, in ständiger Vertretung des
Oberbürgermeisters der Stadt Kempten (Allgäu), Thomas Kiechle (CSU)
Kemptener Stadträtin und Kulturbeauftragte
Leiterin des Fachbereichs Kunst und Kultur der Universitätsstadt Tübingen
N.N.
Künstler:in/ Musiker:in/ Literat:in/ Schauspieler:in/ Tänzer:in
Kontakt → Impressum / Datenschutz →
Erklärung zur Barrierefreiheit →
Kulturlieferdienst.de ist ein Projekt des Kulturamtes der Stadt Kempten (Allgäu) und Teil des Prozesses zu Erarbeitung eines Kulturentwicklungskonzeptes für Kempten (KEKK).