Dr. Christina Weiss, ehemalige Kulturstaatsminister
Die Stadt Kempten (Allgäu) fördert Projekte, Vereine und Einrichtungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Förderung künstlerischer Aktivitäten und der kulturellen Infrastruktur der Stadt beitragen. Die Förderbereiche und -schwerpunkte sind in den Förderrichtlinien beschrieben. Diese sollen Transparenz und somit Demokratie und Chancengleichheit in der städtischen Kulturförderung ermöglichen. Grundlage dieser Richtlinien sind die Eckpunkte des Kulturentwicklungskonzepts Kempten (KEKK) und deren Handlungsfelder und Ziele.
Merkblätter zu den Förderbereichen finden Sie in Kürze im Downloadbereich.
Ganzjährig:
12 Wochen vor Projektbeginn:
- Veranstaltungsbezogene Mietkostenförderung
- Kleinprojekte
01.05.2023
Antragsfrist für
- Projektzuschüsse, Konzeptförderung
- Institutionelle Förderung (zweijährig)
ACHTUNG!
18.04.2023, 17:30 Uhr
Web-Seminar zur Antragsstellung HOW TO ANTRAG per ZOOM; Anmeldung unter thomas.hilmer@kempten.de
Vorschau Fristen 2024/2025 →
01.05.2023
- Projektzuschüsse, Konzeptförderung
- Institutionelle Förderung (zweijährig)
01.10.2023
- NEU: Kooperationsprojekte Kulturelle Bildung
- NEU: Mikroprojekte U20
- Projektzuschüsse, Konzeptförderung
01.03.2024
- Kooperationsprojekte Kulturelle Bildung
- Projektzuschüsse, Konzeptförderung
15.05.2024
- NEU: Basisförderung – Breitenkultur (zweijährig)
- NEU: Festivalförderung (zweijährig)
01.10.2024
- Kooperationsprojekte Kulturelle Bildung
- Mikroprojekte U20
- Projektzuschüsse, Konzeptförderung
01.03.2025
- Projektzuschüsse, Konzeptförderung
- Kooperationsprojekte Kulturelle Bildung
- Mikroprojekte U20
15.05.2025
- Institutionelle Förderung (zweijährig)
Förderung: 75%, maximal jedoch 2.500,00 € pro Jahr und Träger
Antragsfrist: laufend - spätestens jedoch 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Details und Antragsunterlagen →
Merkblatt Mietförderung
Online-Antragsformular
Förderung: Vollfinanzierung, maximal 2.500,00 €
Antragsfrist: laufend - spätestens jedoch 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Details und Antragsunterlagen →
Merkblatt Kleinprojektförderung
Online-Antragsformular
Förderung: Festbetragsförderung, für i.d.R. 2 Jahre
Antragsfrist: 1. Mai 2023, 15. Mai 2025
Details und Antragsunterlagen →
Merkblatt Insitutionelle Förderung
Online-Antragsformular
Förderung: 80%, maximal jedoch 12.000,00 €
Antragsfrist: 1. Mai 2023, 1. Oktober 2023, 1. März 2024
Details und Antragsunterlagen →
Merkblatt Projektförderung
Online-Antragsformular
Förderung: Vollfinanzierung, maximal jedoch 5.000,00 €
Antragsfrist: 1. Mai 2023, 1. Oktober 2023, 1. März 2024
Details und Antragsunterlagen →
Merkblatt Konzeptförderung
Online-Antragsformular
Wie reiche ich den Antrag ein? →
Über die oben verlinkten digitalen Antragsformulare können Sie Ihren Förderantrag stellen. In begründeten Ausnahmefällen ist auch die (fristgerechte) Einsendung per Mail (pdf) oder postalisch möglich. Auch in diesen Fällen sind jedoch die vom Amt zur Verfügung gestellten Antragsformulare zu verwenden.
Sollte Ihnen die Online-Antragsstellung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Kulturamt (Thomas Hilmer; thomas.hilmer@kempten.de; 031/ 25 25 -1709)
Ich kann leider die angegebene Frist nicht einhalten. Kann ich auch später abgeben? →
Ab dem zweiten Halbjahr 2023 gibt es einen festen, wiederkehrenden Rhythmus für Antragsfristen:
- IMPULSFÖRDERUNG (Projekte, Konzepte, U20-Förderung und Kooperationen) immer 1. März und 1. Oktober eines Jahres
- STRUKTURFÖRDERUNG (Institutionelle Förderung und Festivalförderung) immer 15. Mai (alternierend; alle zwei Jahre)
- BASISFÖRDERUNG (Vereine der Breitenkultur) immer 15. Mai (alle zwei Jahre)
Sollten Sie das Datum zur nächsten Einreichungsfrist nicht schaffen, können Sie gerne zum nächsten Termin Ihren Antrag einreichen.
Was passiert nach dem ich meinen Antrag eingereicht habe? →
Nach Ablauf der Abgabefrist trifft sich das beschließende Gremium und entscheidet über die eingesandten Projekte.
Wichtig für Sie ist zu wissen, dass nicht die gesamte beantragte Summe bewilligt werden muss; es können auch lediglich Teilsummen bewilligt werden.
Nach dem die Jury sich getroffen hat, werden Sie postalisch informiert, ob Sie eine Förderung erhalten und wenn ja in welcher Höhe.
Sollten Sie gefördert werden, fordern Sie die bewilligte Summe über den einseitigen Auszahlungsantrag ab und setzen Ihr Projekt um. Drei Monate nach Abschluss des Projektes reichen Sie einen Verwendungsnachweis (VWN) ein (Ausnahme: Mietkostenzuschuss). Auch hier ist i.d.R. ein vom Kulturamt zur Verfügung gestelltes Online-Formular zu verwenden.
Am besten lesen Sie sich die Dokumente für den Verwendungsnachweis gleich nach Bewilligung der Förderung durch. Dies ist für den weiteren Projektverlauf und für die anschließende Erstellung des Verwendungsnachweises hilfreich: Sie können so bereits während des Projektablaufs gezielt die Informationen dokumentieren und sammeln, die beim VWN abgefragt werden.
Im Downloadbereich finden Sie zudem HOW TO VERWENDUNGSNACHWEIS – Anleitung zur Erstellung von VWN
Wer entscheidet, welche Projekte gefördert und welche abgelehnt werden? →
Es werden nur Anträge bearbeitet und beschieden, die fristgerecht eingereicht wurden, formal korrekt sind und den Förderrichtlinien entsprechen.
Bei Kleinprojekten und Mietzuschüssen entscheidet die Kulturverwaltung über eine Förderung.
Projekte und Konzepte über 2.500,00 Euro werden von einer Jury begutachtet und beschlossen. Sie besteht aus 3 Personen qua Amtes (Oberbürgermeister, vertreten durch die 3. Bürgermeisterin, der Stadt Kempten, Kulturbeauftragte des Stadtrats, Kulturamtsleitung) sowie bis zu 4 Expert:innen und Praktiker:innen aus Kunst und Kultur.
Über Anträge auf Institutionelle Förderung, Festivalförderung und Basisförderung für Vereine entscheidet der Ausschuss für Kultur und Stadttheater der Stadt Kempten.
Wann erfahre ich, ob mein Antrag gefördert wird? →
In der Impuls-Förderung erhalten Sie i.d.R. 3 Wochen nach Antragsfrist Ihren Bescheid; im Falle der Struktur- und der Basisförderung kann es jedoch bis zu 8 Wochen dauern.
Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden Ihnen entweder digital (Bayern-ID; Unternehmenskonto) oder postalisch (als Einschreiben) zugestellt.
Was passiert, wenn ich eine Förderung erhalten habe, aber nicht in der von mir beantragten Summe? →
Wenn die Jury sich für eine Förderung Ihres Projektes ausspricht, jedoch nicht in der von Ihnen beantragten Höhe, haben Sie die Möglichkeit, die Förderung zu akzeptieren oder abzulehnen.
Hierfür erhalten Sie Zuwendungsbescheidung und Auszahlungsantrag vom Kulturamt.
Es liegt in ihrer Entscheidung, ob Sie den Finanzplan anpassen wollen und das Projekt mit den bewilligten Geldern umsetzen können, oder ob Sie versuchen noch weitere Zuschüsse von Drittmittelgebern zu akquirieren.
Im besten Fall informieren Sie sich bereits im Vorfeld über weitere Möglichkeiten, Drittmittel zu akquirieren. Wenn Sie Fragen zur Drittmittelakquise haben, melden Sie sich bitte beim Kulturamt.
Ebenso können Sie die Förderung ablehnen, falls die bewilligte Summe, Ihrer Meinung nach nicht ausreichend ist und zusätzliche Gelder nicht einwerbbar für Sie erscheinen.
Sie können sich in einer späteren Förderrunde wieder bewerben.
Was sind Eigen- und Drittmittel? →
Nur wenige Förderbereiche der Kemptener Kulturförderung sind Vollförderungen; lediglich in der Kleinprojekt-, der Konzept- und der U20-Förderung wird das Projekt zu 100% bezuschusst. In allen anderen Förderbereichen müssen Eigen- oder/und Drittmittel eingebracht werden.
Als (anrechenbare) Eigen- und Drittmittel gelten alle mit dem geförderten Projekt/ der geförderten Einrichtung im Zusammenhang stehenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Mittel Dritter, Einnahmen aus Eintritten, Verkäufen) und die Eigenmittel des Projektträgers. Sie müssen im Kostenplan dargestellt werden.
Eigenmittel sind Geldmittel, die aus dem Vermögen des Antragsstellers stammen, auch Einnahmen (wie Mitgliederbeiträge, Eintritte oder Teilnehmergebühren) zählen hierzu. Unter Mittel Dritter sind ebenfalls Geldmittel z.B. von privaten Gebern, anderen Förderprogrammen oder Spenden zu verstehen.
Im Downloadbereich finden Sie einige links zu potentiellen Drittmittelgebern (Bezirk Schwaben, Bundesfonds oder Stiftungen).
Was bedeutet es, dass nur Anträge eingereicht werden dürfen, wenn im geförderten Projektes faire Honorare bezahlt werden? →
Öffentliche Gelder finanzieren selbstständige Kulturarbeit. Sie müssen zu einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit und der Absicherung in sozialen Sicherungssystemen beitragen sein. Daher knüpfen wir die Vergabe von Fördermitteln an sowohl faire als auch angemessen kalkulierte Honorare.
Aktuell gibt es verabschiedetet Honorarempfehlungen von z.B. ver.di Basishonorare – ver.di (verdi.de), dem Verband für Darstellende Künste Neue Honoraruntergrenze für freischaffende Akteur*innen in den darstellenden Künsten festgelegt | BFDK (darstellende-kuenste.de), dem Tonkünstlerverband Musiker Honorare (musiker-honorare.de) oder etwa dem BBK BBK Bundesverband - Beruf Kunst - Ausstellungsvergütung (bbk-bundesverband.de).
Wo bekomme ich Hilfe bei der Antragstellung? →
Sie finden auf unserer Homepage die HOW TO ANTRAG - Anleitung zur Antragsstellung. Lesen Sie sich diese bitte vorab durch! Zudem finden Sie im Online-Antragsformular Ausfüllhilfen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne mit unseren Ansprechpartner:innen Sabine Modzel-Hoffmann, Andrea Baumberger und Thomas Hilmer in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass Unterstützung für Ihren Antrag nur bis zu zwei Wochen vor Antragsfrist möglich ist.
Senden Sie uns für einen Antragscheck ihre Fragen und Unterlagen (kurze Projektbeschreibung und Kosten- und Finanzierungsplan) vorab als Email. So können wir uns vor einem beratenden Telefonat oder Treffen schon mal mit Ihrem Projekt vertraut machen.
Sabine Modzel-Hoffmann
sabine.modzel-hoffmann@kempten.de
0831/ 25 25 -1706
Mo – Do: 8 – 13 Uhr, Mo & Do: 14 – 17 Uhr.
Andrea Baumberger
andrea.baumberger@kempten.de
0831/ 25 25 -1703
Mi – Fr: 8 – 12 Uhr
Thomas Hilmer
thomas.hilmer@kempten.de
0831/ 25 25 -1709
Di. – Do.: 8 – 13 Uhr
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Kulturlieferdienst.de ist ein Projekt des Kulturamtes der Stadt Kempten (Allgäu) und Teil des Prozesses zu Erarbeitung eines Kulturentwicklungskonzeptes für Kempten (KEKK).